Teil eines Gebäudes zur Büronutzung in Crespina Lorenzana (PI) - LOS 25
Crespina Lorenzana (PI)
ZUR AUKTION Teil eines Gebäudes zur Büronutzung in Crespina Lorenzana (PI), Via Provinciale di Lavoria, Ortsteil Lavoria, Fraktion Cenaia - LOS 25
Gebäudeteil mit Blick auf die Westfront, gelegen im 2. Stock des Gebäudes „TORRE NORD“ (genannt) und zwar der rechte Teil für denjenigen, der die Anlage von der Via Provinciale di Lavoria aus betrachtet. Die Räume haben eine Höhe von 3,30 m und sind für Büronutzungen bestimmt. Der Innenausbau ist als Rohbau zu betrachten.
Angrenzend ist die Untereinheit 75, welche die exklusive Terrasse entlang der gesamten Nordfront darstellt; deren Ausdehnung umfasst auch den Ausblick und die Verglasungen der angrenzenden Einheit, dargestellt durch die Terrasse der Untereinheit 74, und zwar Untereinheit 76.
Die betreffenden Terrassenabschnitte sind durch geeignete feste Bauteile zu trennen.
Dieser Gebäudeteil verfügt über große Glasflächen sowie eine gepanzerte Eingangstür.
Die vorgenannte gewerbliche Fläche beträgt ca. 110,00 m² zuzüglich des Anteils am Miteigentum an der Terrasse.
Der Zugang zum Objekt erfolgt über ein internes gemeinschaftliches Treppenhaus mit noch nicht in Betrieb befindlichem Aufzug, identifiziert als Untereinheit 16.
Es ist zu präzisieren, dass von der genannten Untereinheit 16 aus über eine Vorbereitung und den künftigen Einbau eines transparenten Dachoberlichts mit ausziehbarer Leiter die Flachdachabdeckung, dargestellt durch Untereinheit 44, erreichbar ist.
Gemeinschaftseigentum:
Der multifunktionale Komplex, in dem sich das zum Verkauf stehende Objekt befindet, verfügt über eine Gemeinschaftsordnung, die die Funktionsfähigkeit und die Verwaltung des gesamten Komplexes regelt: die Nutzung der verschiedenen Einheiten, der gemeinschaftlichen Sachen, der Galerien, des Innenplatzes mit Brunnen, sämtlicher Dachflächen mit Gemeinschaftscharakter, sämtlicher Grundflächen auch als Grünflächen, die Kostenverteilung, den Schutz des Erscheinungsbildes des gesamten Areals sowie insbesondere die Verwaltung etwaiger Anlagen für erneuerbare Energie, die den gesamten Komplex ergänzen könnten.
Als Gemeinschaftsteile gelten alle Teile des Komplexes, betrachtet in seiner architektonischen und zivilrechtlichen Einheit, auch wenn mit verschiedenen Nutzungsbestimmungen, nämlich jene unteilbaren Teile von gemeinsamem Interesse zur Sicherung, zum Schutz, zur Unversehrtheit und zur Erhaltung des Komplexes. Dazu gehören:
- der Boden, auf dem die verschiedenen Gebäude mit Gemeinschaftscharakter errichtet sind, die Fundamente, die tragende Struktur mit dem Dach und alles Weitere, das seiner Bestimmung und Nutzung nach von gemeinsamem Interesse im Sinne des geltenden Zivilgesetzbuches ist;
- alle in den Herkunftsurkunden genannten und jedenfalls von allgemeinem Interesse für die innerhalb des Areals vorgesehenen Funktionen stehenden Flächen von gemeinsamem Interesse;
- die Anlagen, die Entwässerungsnetze mit den verschiedenen Sammelbecken bis zum Eintritt in die einzelnen Eigentumseinheiten;
- die im Untergeschoss vorgesehenen verschiedenen Behälter zur Rückgewinnung von Ab- und/oder Regenwasser, das im Produktionskreislauf oder beschränkt auf die sanitären Anlagen wiederverwendet werden soll, da es sich um nicht trinkbares Wasser handelt;
- die Steigleitungen für Strom und Wasser sowie die Netze von gemeinsamem Interesse bis zum Eintritt in die einzelnen Eigentumseinheiten;
- die gesamte private Erschließung/Verkehrsflächen zur Bedienung des Komplexes, einschließlich derjenigen im Untergeschoss, das für die Garagenräume bestimmt ist;
- das Erscheinungsbild und die Darstellung des Komplexes, betrachtet in seiner architektonischen Einheit, auch wenn intern in Sondereigentumseinheiten unterteilt.
Somit sind alle Dachflächen der verschiedenen handwerklichen Betriebsgebäude, die selbstverständlich privater Natur sind, auszuschließen.
Das Eigentum an sämtlichen gemeinschaftlichen Sachen steht allen Wohnungseigentümern im Verhältnis zum Wert jeder Einheit und gemäß den jedem Objekt zugeordneten Tausendstelanteilen zu.
Das betreffende Objekt beteiligt sich an der Instandhaltung der gemeinschaftlichen Teile des gesamten Komplexes, und zwar der gemeinschaftlichen Flächen, des Brandschutznetzes, des technischen Wassernetzes, gemäß den folgenden Tausendstelquoten: TORRE NORD insgesamt 89,169‰. Innerhalb der Torre Nord 5,976‰.
Es liegt eine Fertigstellungsanzeige vor, die jedoch nicht dem aktuellen Zustand der Immobilie entspricht. Die Immobilie entspricht nach den von den Sachverständigen durchgeführten Aufnahmen nicht dem eingereichten Endzustand. Zur Wiederherstellung der baurechtlichen Konformität kann ein Antrag auf Feststellung der Konformität gemäß Art. 209 des Regionalgesetzes Nr. 65/2014 i. d. g. F. eingereicht werden, unter Zahlung der entsprechenden Sanktionen.
Insbesondere stellen die angegebenen Abweichungen keine wesentlichen Änderungen dar, sind jedoch nach Zahlung von Gebühren und Sanktionen heilbar.
Gebäudekataster der Gemeinde Crespina Lorenzana, Blatt 1:
Parzelle 539 - Untereinheit 68 - Kategorie F/3 im Bau
Parzelle 539 - Untereinheit 1 - Nicht katasterlich erfasstes Gemeinschaftsgut (Hof-/Freifläche, Galerien und Platz)
Parzelle 539 - Untereinheit 16 - Nicht katasterlich erfasstes Gemeinschaftsgut (Treppenhaus, Aufzug und Laubengang)
Parzelle 539 - Untereinheit 22 - Nicht katasterlich erfasstes Gemeinschaftsgut (Heizzentrale)
Parzelle 539 - Untereinheit 23 - Nicht katasterlich erfasstes Gemeinschaftsgut (Zugangstreppe zum Untergeschoss)
Für weitere Informationen konsultieren Sie das Gutachten und die beigefügte Dokumentation