Gerichtliche Liquidation
Sani Auto S.r.l.
Gericht von Verona Nr. 48/2025 L.G.
USt-IdNr. 03861540239 - p.e.c. [email protected]
Verwalter
Rechtsanwältin Marzia Meneghello Dr. Matteo Bonetti
Via E. Fermi 11/A, 37135 Verona Via Locatelli 20, 37122 Verona
Tel. 045.2587886 Tel. 045.8002907
INVITATIO AD OFFERENDUM
Die gerichtliche Liquidation Nr. 48/2025 der Gesellschaft Sani Auto Srl (c.f. 03861540239), die mit Urteil des Gerichts von Verona vom 24.3.2025 erklärt wurde, beabsichtigt, in einem einzigen Los zu verkaufen, das aus (i) einem Immobilienkomplex für gewerbliche und Wohnnutzung und (ii) einem Unternehmen besteht, das die Verwaltung von Werkstätten, Karosseriebau und Unterstützung für den Verkauf/Vermietung von Fahrzeugen umfasst.Interessierte, die an einem wettbewerbsorientierten Verkauf zu den oben genannten Bedingungen teilnehmen möchten, müssen eine Mitteilung an die PEC der Verfahren ([email protected]) senden, mit dem Betreff: "Interesse am Kauf des einzigen Eigentums von Sani Auto" bis spätestens 23. März 2026, nach dessen Ablauf, im Falle fehlender Interessensbekundungen, wird das Verfahren das unwiderrufliche Angebot des Bieters akzeptieren.
1) Insbesondere besteht der Immobilienkomplex aus einer Immobilie in Verona, Via del Perlar Nr. 102, einschließlich des gewerblichen Teils im Eigentum von Sani Auto Srl und des Wohnteils (teilweise im Eigentum und teilweise im nackt Eigentum), wie folgt katasterlich identifiziert: Kataster Gebäude Gemeinde Verona Blatt 328, Parzelle 59, Unterparzellen 32, 30, 16, 17, 21, 22, 31; Kataster Grundstücke der Gemeinde Verona Blatt 328, Parzellen 53, 57, 192 (im Folgenden auch "Immobilienkomplex");
2) Das Unternehmen besteht aus beweglichen Gütern und Verträgen zur Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten an mechanischen Teilen und Motoren im Allgemeinen, Karosseriebau und logistische Unterstützung für den Verkauf/Vermietung von Autos und allen Arten von motorisierten Fahrzeugen. Das Unternehmen operiert auf der Grundlage eines Vertrags mit einem nationalen bedeutenden Akteur, der ancillary zu den langfristigen Mietverträgen ist, die von diesem abgeschlossen wurden. Das Unternehmen besteht daher aus:
a. Funktionalen Verträgen gemäß Art. 2558 c.c. mit einigen Ausnahmen;
b. Spezifischen Anlagen und Ausrüstungen, die für die Geschäftstätigkeit erforderlich sind;
c. Möbel;
d. Genehmigungen;
e. Arbeitsverhältnisse, die zum Zeitpunkt der Übertragung bestehen;
f. Verbrauchsmaterialien;
g. Eine Zufahrt, die den Zugang von leichten Fahrzeugen zu einigen Räumen im ersten Stock des Immobilienkomplexes ermöglicht.
Wie in Art. 214, Absatz 3 CCII vorgesehen, wird die Haftung des Erwerbers für alle Schulden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Unternehmens vor der Übertragung entstanden sind, ausgeschlossen.
Die in den Buchstaben a, b, c, d, e, f und g dieses Punktes 2 aufgeführten Güter werden gemeinsam als "Unternehmen" bezeichnet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Güter, die den Immobilienkomplex und das Unternehmen betreffen, gemeinsam an ein drittes Unternehmen vermietet sind, dessen Auflösung von der Verwaltung gemäß Art. 184 CCII genehmigt wurde, mit der Verpflichtung, diese innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung der Verwaltung über die fehlende Zuschlagserteilung zurückzugeben.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass das Verfahren bereits ein unwiderrufliches Kaufangebot (gemeinsam, solidarisch) von dem ehemaligen Mieter und dem ihm kontrollierenden Unternehmen für den oben genannten Immobilienkomplex in Höhe von 2.200.000,00 Euro (zwei Millionen zweihunderttausend/00) und das Unternehmen für einen Gesamtbetrag von 70.000,00 Euro (siebzigtausend/00) erhalten hat. Die Bedingungen des Angebots sind wie folgt:
Alle mit der Übertragung der Güter verbundenen Kosten und Steuern gehen zu Lasten des Erwerbers. Die hier angegebenen Beträge verstehen sich netto der anwendbaren Steuern und gesetzlichen Nebenkosten.
Der Preis für das Unternehmen wird (a) in Höhe von 20.000,00 Euro (zwanzigtausend/00) bereits bei der Einreichung des oben genannten unwiderruflichen Angebots gezahlt, (b) in Höhe von 50.000,00 Euro (fünfzigtausend/00) zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags, der innerhalb von dreißig Tagen nach der Zuschlagserteilung abgeschlossen werden muss, mit der Möglichkeit, die Schulden des übertragenen und derzeit im Dienst des Übertragenden befindlichen Personals in Höhe von 7.878,95 Euro von der Zahlung abzuziehen.
Der Preis für den Immobilienkomplex wird (a) in Höhe von 250.000,00 Euro (zweihundertfünfzigtausend/00) als bereits bei der Einreichung des unwiderruflichen Kaufangebots gezahlte Anzahlung gezahlt, (b) in Höhe von 180.000,00 Euro (einhundertachtzigtausend/00) als Ergänzung der Anzahlung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des vorläufigen Verkaufsvertrags, der innerhalb von dreißig Tagen nach der Zuschlagserteilung unterzeichnet werden muss; (c) in Höhe von 1.200.000,00 Euro (eine Million zweihunderttausend/00) wird in 24 monatlichen Raten von jeweils 50.000,00 Euro (fünfzigtausend/00) gezahlt, die als Ergänzung zur Anzahlung gerechnet werden; (d) der verbleibende Betrag von insgesamt 570.000,00 Euro (fünfhundertsiebzigtausend/00) wird in einer einzigen Zahlung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags für den Immobilienkomplex gezahlt, der innerhalb von dreißig Tagen nach Zahlung der letzten Rate gemäß Punkt (c) unterzeichnet werden muss. Der Besitz des Immobilienkomplexes, kostenlos, muss bis zum Datum der Eigentumsübertragung garantiert werden, vorbehaltlich der Verpflichtung des zukünftigen Käufers, (i) die IMU und die Kosten für die ordentliche und außerordentliche Wartung des Immobilienkomplexes zu tragen, ohne Anspruch auf irgendeine Anerkennung im Falle der Rückgabe des Immobilienkomplexes und (ii) die Versicherungskosten für die Hauptgefahren (d.h. Feuer, Wetterereignisse, Katastrophen, RCT, RCO) zu tragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuschlagserteilung für die beiden Komponenten des einzigen Loses zugunsten unterschiedlicher Subjekte erfolgen kann, sofern sie derselben Unternehmensgruppe angehören.
Für Informationen wenden Sie sich bitte an die Verwalter dieser gerichtlichen Liquidation, Rechtsanwältin Marzia Meneghello, unter der Telefonnummer 045 2587 886 oder per E-Mail an: [email protected] oder Dr. Matteo Bonetti, unter der Telefonnummer 045 800 2907 oder per E-Mail an [email protected].
Im Falle des Erhalts einer oder mehrerer Interessensbekundungen wird ein wettbewerbsorientiertes Verfahren in Form einer Auktion durchgeführt.
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