Baugrundstücke und ländliche Gebäude in Lucera (FG), Ortsteil Quatraro, Via Foggia – LOS 3
Die Immobilien sind im Gebäude-Kataster (Catasto Fabbricati) der Gemeinde Lucera, Blatt 44, eingetragen:
Parzelle 825 – Untereinheit 3 – Kategorie A/4 – Umfang 4 Räume – Katasterertrag (R.C.) € 320,20
Parzelle 825 – Untereinheit 4 – Kategorie C/2 – Fläche 73 m² – Katasterertrag (R.C.) € 211,13
Parzelle 825 – Untereinheit 5 – Kategorie C/2 – Fläche 36 m² – Katasterertrag (R.C.) € 122,71
Parzelle 826 – Untereinheit 1 – Kategorie C/2 – Fläche 57 m² – Katasterertrag (R.C.) € 120,70
Parzelle 826 – Untereinheit 2 – Kategorie A/4 – Umfang 2 Räume – Katasterertrag (R.C.) € 134,28
Parzelle 833 – Kategorie C/2 – Fläche 85 m² – Katasterertrag (R.C.) € 179,98
Parzelle 827 – Kategorie C/2 – Fläche 46 m² – Katasterertrag (R.C.) € 97,40
Die Grundstücke sind im Grundstückskataster (Catasto Terreni) der Gemeinde Lucera, Blatt 44, eingetragen:
Parzellen 192 – 193 – 955 – 956 – 958 – 959 – 823 – 830 – 41 – 186 – 831 – Volles Eigentum
Parzellen 540 – 834 – Anteil 4/10
Parzelle 832 – Anteil 1/2
Bestand bestehend aus Grundstücken und alten ländlichen Gebäuden in schlechtem Zustand, gruppiert und nahe beieinander, sowie dem Hofplatz (Aia), der den Gebäuden dient.
Die Strukturen sind aus Stein und Ziegeln errichtet, mit geneigten Satteldächern.
Das als Wohnhaus erfasste Gebäude ist tatsächlich nicht bewohnbar; um es bewohnbar zu machen, wäre eine umfassende Sanierung erforderlich. Ebenso befinden sich die Lagerräume in einem Zustand instabiler Standfestigkeit.
Die Grundstücke umgeben die Gebäude; es handelt sich um ebene Ackerflächen (Saatland) mit unregelmäßiger Form, gut erreichbar und zu bewirtschaften.
Die Gebäude wurden auf der ehemaligen Parzelle 46 errichtet, sämtlich vor dem 1. September 1967.
Da es sich um damals nicht erfasste ländliche Gebäude handelt, wurden sie durch die Überführung in den städtischen Kataster am 13.09.2010 regularisiert.
Das Grundstück liegt in der Zone „Ambiti di rifunzionalizzazione“ (Umnutzungsbereiche).
Es handelt sich um Bereiche, die im Wesentlichen frei von Bebauung sind, am Rand der kompakten Stadt liegen, jedoch in den städtischen Kontext von Lucera fallen und durch Elemente der Infrastrukturausstattung (bestehendes Straßennetz) definiert sind.
Art. 30.1 – ARU.vs – Umnutzungsbereich, Gemeindeverbindungsstraße Salnitro: im Wesentlichen unbebaut, ein randständiger Bereich von beträchtlicher Größe, gelegen zwischen der Via Foggia und der Gemeindeverbindungsstraße Salnitro, am Rand der bebauten Stadt und angrenzend an die Gebiete „167“ und „Lucera“.
Die voraussichtlich bebaubare Fläche beträgt ha 3,50,00; das realisierbare Bauvolumen beträgt 0,6 m³/m², davon 0,4 m³/m² für Wohnnutzung und 0,2 m³/m² für gewerbliche/produktive Nutzung.
Daraus folgt, dass:
- für die Wohnnutzung eine Fläche von 14.000 m² bebaubar ist und unter Berücksichtigung einer Geschosshöhe von 3 m die realisierbare Nutzfläche 4.667 m² beträgt.
- für die produktive Nutzung eine Fläche von 7.000 m² bebaubar ist und unter Berücksichtigung einer Höhe von 3,80 m die realisierbare Nutzfläche 1.289 m² beträgt.
Für weitere Informationen konsultieren Sie das Gutachten und die beigefügte Unterlagen.
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