Bebaubares Grundstück in Manfredonia (FG) - ANTEIL 6/36
Manfredonia (FG)
Bebaubares Grundstück in Manfredonia (FG), Provinzstraße 57 - ANTEIL 6/36
Das Grundstück als Ganzes bildet ein bebaubares Gebiet in einem sich entwickelnden städtischen Randgebiet, das fast vollständig bebaut ist und alte und neue Gebäude umfasst. Die Anwesenheit der S.P. 58 gewährleistet Verkehrsverbindungen sowohl mit der Provinzhauptstadt als auch mit anderen Gemeinden, deren Gebiet an das der Gemeinde Manfredonia grenzt. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass das Gebiet (gesund und fern von industriellen Siedlungen) bereits mit Infrastrukturen und Dienstleistungen ausgestattet ist, die die primären städtischen Einrichtungen darstellen (Straßen, Wasserleitung, Kanalisation, Straßenbeleuchtung, Müllabfuhr usw.).
Die benachbarten Grundstücke, die sich in der bebauten Randzone des Ortes Manfredonia befinden, genauer gesagt in der Ortschaft Scaloria, grenzen an die S.P. 58 in nordwestlicher Richtung nach San Giovanni Rotondo.
Insgesamt bilden die beiden Parzellen ein rechteckiges und flaches Grundstück, das an der Südwestseite an die S.P. 58 und an den übrigen Seiten an andere Grundstücke grenzt, wie in dem Gutachten des Architekten Morganella vom 28.7.2022 angegeben.
Zusammenfassend betrifft die Schätzung freie von Einschränkungen Grundstücke mit den oben genannten Merkmalen, die gemäß ihrer Bestimmung gemäß dem städtebaulichen Instrument der Gemeinde Manfredonia für Bauzwecke genutzt werden können.
Die betreffenden Grundstücke, für deren detaillierte Beschreibung auf das Gutachten des Architekten Morganella vom 23.9.2021 verwiesen wird, das Bestandteil dieses Hinweises ist, fallen, wie im Zertifikat für die städtebauliche Bestimmung in der Zone für die Fertigstellung und Anpassung der Stadtplanung angegeben, mit den in der Tabelle angegebenen Mengen in folgende Bereiche:
- Homogenes Gebietsgebiet CB8;
- Homogenes Gebietsgebiet CB2;
- VP-Zone (öffentliche und sportliche Grünflächen)
- PRG-Straßen
Die Durchführungsinstrumente des PRG für die Zone der Fertigstellung und Anpassung der Stadtplanung sind: Gebietspläne, Detailpläne und vereinbarte Parzellierungen, und es ist keine Bebauung durch direktes Eingreifen eines einzelnen Eigentümers vorgesehen.
Die Bebauung erfolgt unter Einhaltung der folgenden Indizes, wie im Zertifikat für die städtebauliche Bestimmung angegeben:
- Gesamtindikator 0,65 m³/m²
- Gebietsindikator (Wohnungen + Dienstleistungen) 0,75 m³/m²
- Maximale Anzahl der oberirdischen Stockwerke 4
- Vorgeschriebene maximale Höhe: 14,00 m
- Zulässige Gebäudetypen: isolierte Mehrfamilienhäuser, zusammenhängende Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Gruppierungen von Einheiten, Spezialgebäude.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß dem städtebaulichen Bestimmungszertifikat der Gemeinde Manfredonia Protokoll 41164 das zustehende und realisierbare Volumen für die Flächen des Grundstücks im CB2-Bereich bereits realisiert und in das integrierte Projekt "Gozzini" gemäß Beschluss des Stadtrats Nr. 22 vom 02.07.2013 einbezogen wurde.
Daher beträgt das zustehende Volumen für das bebaubare Gebiet nur den Bereich im homogenen Gebietsgebiet CB8.
KATASTERDATEN
GRUNDSTÜCKSABSCHNITT 1:
Gemeinde Manfredonia Blatt 23 Parzelle 464
Blatt 23 - Parzelle 464 - Qualität Ackerland - Klasse 2 - Fläche 5000 m² - Dominikale Einkünfte € 20,66 - Landwirtschaftliche Einkünfte € 12,91
Gesamtfläche der Parzelle ca. 5.000 m².
Zustehende Fläche ca. 79,33 m².
Schätzwert € 1.785,00
GRUNDSTÜCKSABSCHNITT 2:
Gemeinde Manfredonia Blatt 23 Parzelle 1375
Blatt 23 - Parzelle 1375 - Qualität Ackerland - Klasse 2 - Fläche 4723 m² - Dominikale Einkünfte € 19,51 - Landwirtschaftliche Einkünfte € 12,20
Gesamtfläche der Parzelle ca. 4.723 m².
Zustehende Fläche ca. 180,92 m².
Schätzwert € 4.071,00