Wohnung und Gewerbefläche in Terni - LOS 8
Terni
Wohnung und Gewerbefläche in Terni, Via Vulcano 23-25 - LOS 8
Das betreffende Los besteht aus:
A- Hauptgebäude auf zwei Etagen und einem bescheidenen Teil im Untergeschoss, aus früherer Bauzeit, erweitert im Jahr 1969.
Es umfasst im Untergeschoss einen Kellerraum und einen Heizungsraum, die durch einen Eingang getrennt sind. Der Zugang erfolgt über eine Außentreppe, die parallel zum Gebäude ins Untergeschoss führt. Die der Witterung ausgesetzte Außentreppe leitet Regenwasser in die Räume. Im Erdgeschoss, neben dem Eingang und der Innentreppe zum ersten Stock, gibt es 1 Badezimmer und 5 Räume, die zur Ausstellung von Bodenbelägen, Wandverkleidungen und Badezimmermöbeln genutzt werden. Das Treppenhaus kommuniziert mit den angrenzenden Räumen durch eine Innentür. Im ersten Stock befindet sich eine Wohnung mit etwa 6 Hauptzimmern plus Zubehör. Der Dachboden, der über die Innentreppe erreichbar ist, umfasst 2 bescheidene Räume mit Dachfenster, die als Kinderzimmer genutzt werden.
B- Gebäude auf einer Etage, alter Baukörper, teilweise aus Tuffmauerwerk, teilweise aus Stahlbetonsäulen und -trägern, teilweise mit Decke und teilweise mit Dach. Strukturell instabil, Mauerwerk teilweise tragend und teilweise aus verschiedenen Elementen.
Dach teilweise aus Blech und teilweise aus französischen Ziegeln. Es besteht aus einem Raum, der als Ausstellung für Fenster und Türen mit einem Abstellraum im Hintergrund genutzt wird, 1 Raum, der als Ausstellung für Badezimmermöbel genutzt wird, und 1 Rohbau-Raum als Lager für Baumaterialien. Im Hintergrund ein Rohbau-Raum für Baumaterialien. An dieses Gebäude grenzt eine Eisenkonstruktion mit einer sehr provisorischen Kunststoffabdeckung auf der Ostseite des Gebäudes bis zur Grundstücksgrenze.
Wie aus der Beratung eines Statikers hervorgeht, muss auch dieses Gebäude, da die bescheidene Erweiterung nicht sanierbar ist, abgerissen werden.
Immer an das Gebäude angrenzend, auf der Südseite und bis zur Grundstücksgrenze, gibt es ein Vordach aus Eisen mit einer Asbesthaltigen Eternitabdeckung. Diese beiden provisorischen Strukturen sind illegal. Sie müssen sowohl wegen ihrer Instabilität als auch wegen der Nichteinhaltung des Abstands zu den Grenzen abgerissen werden. Auf dem Grundstück befinden sich auch andere nicht genehmigte, vorgefertigte Strukturen, einige von beträchtlicher Größe.
H- Vordach aus Eisen, mit einer sehr wahrscheinlich asbesthaltigen Eternitabdeckung. An das Gebäude B angrenzend, entlang der gesamten Südseite, zur Abdeckung des Raums zwischen dem Gebäude und der Grundstücksgrenze. Fläche ca. 65 qm. Illegale Struktur, die abgerissen werden muss.
I- Provisorisches Vordach aus Eisen mit Kunststoffabdeckung und -verkleidung, an das Gebäude B angrenzend, entlang der gesamten Ostseite, einschließlich des Vordachs an der Südseite und zur Abdeckung des Raums zwischen dem Gebäude und der Grundstücksgrenze. Fläche ca. 50 qm. Illegale Struktur, die abgerissen werden muss.
Kataster der Gebäude der Gemeinde Terni auf Blatt 89:
Parzelle 35 - Sub. 10 - Kategorie A/2 - Klasse 7 - Konsistenz 10 Räume - R.C. € 774,69
Parzelle 35 - Sub. 11 - Kategorie C/1 - Klasse 5 - Konsistenz 270 qm - R.C. € 1.966,15