Wohnimmobilie in Barletta (BT) - Los 4
Barletta (Barletta-Andria-Trani)
LOS 4
Vollständiges Eigentum, für den Anteil von 1000/1000, der Wohnung in Barletta (BT) in der Via Geremia di Scanno Nr. 31/A, mit einer kommerziellen Fläche von 35,00 qm, bestehend aus Küche/Esszimmer, Schlafzimmer, Bad und Balkon mit Blick auf die Via Geremia di Scanno, identifiziert im Kataster der Gebäude auf Blatt 137, Parzelle 417, Unter.14, Kategorie A/4, Klasse 3, 2 Zimmer, Miete
€ 54,94, resultierend aus Identifikationsänderungen zur Anpassung der Karten vom 06/04/2005 (ersetzt Blatt 19, Parzelle 2788, Unter.14).
Die Immobilie, mit einer Innenhöhe von 3,00 m, befindet sich im 3. Stock (intern 5) eines Gebäudes aus dem Jahr 1953, das sich über vier oberirdische Etagen erstreckt.
Vollständiges Eigentum, für den Anteil von 1000/1000, an einem anderen Gebäude, bestehend aus einem Raum als Abstellraum/Waschküche, auf dem Dachboden, mit Zugang über das Treppenhaus, hat eine kommerzielle Fläche von 1,18 qm. Es sei darauf hingewiesen, dass das Eigentum an diesem Zubehör (Raum als Waschküche) im Ursprungsakt der Immobilie (Schenkungsakt) übertragen wird und dass zusätzlich dazu auch das ausschließliche Eigentum des Dachbodens übertragen wird. Dieses exklusive Zubehör, das der Wohneinheit dient und nicht mit den Hauptzimmern kommuniziert, ist nicht im Kataster eingetragen.
Die Immobilie ist seit dem 24/02/2015 von Dritten ohne jeglichen Titel besetzt.
Baupraktiken und städtebauliche Situation
Baupraktiken
-Baugenehmigung Nr. 945/1953 für Neubauarbeiten, Nutzungsbewilligung vom 22/12/1954.
Städtebauliche Situation
PRG - geltender allgemeiner Bebauungsplan, gemäß Beschluss Nr. 31 des Stadtrats vom 13/03/2000 (genehmigt durch D.M. LL. PP. 30-9-1971 Nr. 4844, in Übereinstimmung mit dem Gesetz der Region Apulien Nr. 56 vom 31.05.1980), fällt die Immobilie in Zone B - Unterzone B2: zu renovieren oder wieder aufzubauen.
Konformitätsbeurteilungen
Baurechtliche Konformität
Der Sachverständige hat folgende Abweichungen festgestellt: Gemäß der geltenden Gemeindebauverordnung werden die Mindestanforderungen an Belüftung und Beleuchtung der Räume nicht eingehalten. Da es sich um bestehende Gebäude in der Nähe des alten Stadtkerns handelt, könnten die vorgesehenen Ausnahmen im Bereich der Hygiene/Gesundheit gültig sein, obwohl Anpassungsmaßnahmen an die geltenden Vorschriften erforderlich sind.
Die Abweichungen können durch C.I.L.A. reguliert werden.
Die Immobilie ist nicht konform, aber regulierbar.
Regulierungskosten:
-Erstellung und Einreichung des Baugesuchs beim U.T.C.:
€ 1.000,00;
-Katasterveränderung:
€ 800,00.
Katastrophale Konformität
Der Sachverständige hat folgende Abweichungen festgestellt: Im Ursprungsakt der Immobilie (Schenkungsakt) wird angegeben, dass auch das ausschließliche Eigentum des Dachbodens übertragen wird, auf dem sich ein "Raum als Waschküche" befindet. Dieses exklusive Zubehör, das der Wohneinheit dient und nicht mit den Hauptzimmern kommuniziert, ist nicht im Kataster eingetragen.
Die Abweichungen können durch eine neue Katastereintragung reguliert werden.
Die Immobilie ist nicht konform, aber regulierbar.
Regulierungskosten:
-Erstellung und Einreichung der Praxis beim Katasteramt:
€ 800,00.
Die Immobilie wurde aufgrund von 4/5 ungeteilt, gemäß dem Kaufvertrag vom 08/07/2003 unterzeichnet vom Notar Giovanni Aricò aus Reggio Calabria, Repertoire Nr. 38855, eingetragen am 17/07/2003 in Trani unter den Nr. 16315/12181; in Höhe von 1/5, gemäß dem Schenkungsakt vom 15/06/2006 unterzeichnet vom Notar Alfredo Polito, Repertoire Nr. 278975, eingetragen am 17/06/2006 in Trani unter den Nr. 15210/10333
AUSGANGSPREIS:
€ 40.877,75
MINDESTGEBOT:
€ 30.658,31 (75% des Auktionsgrundpreises)
MINDESTGEBOT BEI EINEM WETTBEWERB:
€ 900,00