Lager, überfüllt mit Materialien, die ihren Lebenszyklus eindeutig ausgeschöpft haben und als Abfall einzustufen sind.
Im Einzelnen werden festgestellt:
- Bau- und Inertabfälle: Säcke mit geöffneten oder beschädigten Klebstoffen und Mörteln, Fliesenreste, Stücke von Gipskarton und verrostete Metallprofile.
- Gefahrstoffe und Chemikalien: Eine große Menge an Farbeimern (viele davon teilweise benutzt oder eingetrocknet), Lösungsmittel, Behälter mit Motoröl und Gasflaschen.
- Elektroaltgeräte (Abfälle aus Elektro- und Elektronikgeräten): Veraltete Computer-Hardware (PC-Tower), zerbrochene Leuchten, ausgediente Elektrokabel und eine große Menge gestapelter Leuchtstoffröhren.
- Möbel und beschädigtes Holz: Spanplatten und verschiedene Holzarten, teilweise demontiert oder beschädigt, zusammen mit sichtbar abgenutzten oder kaputten Bürostühlen.
Aus der Sichtprüfung geht hervor, dass keines der vorhandenen Güter einen wirtschaftlichen Rest- oder Marktwert besitzt. Die Gegenstände sind durch Veralterung, schlechten Erhaltungszustand und Verschmutzung gekennzeichnet.
Im Gegenteil stellt die gesamte Materialmenge eine wirtschaftliche Belastung dar, da:
- Kein Verwertungserlös: Die Geräte und verbleibenden Verbrauchsmaterialien sind teilweise benutzt, nicht normgerecht oder degradieren, was einen Weiterverkauf unmöglich macht.
- Entsorgungskosten: Das Vorhandensein von Sonderabfällen (wie Farben, Neonröhren, Öle und Gasflaschen) erfordert den Einsatz spezialisierter Unternehmen sowie die Zahlung von Gebühren für die Ablieferung an eine zugelassene Deponie.
- Arbeitsaufwand: Die Auswahl und Bewegung einer solchen Materialmenge erfordert einen erheblichen Aufwand in Form von Arbeitsstunden für Räumung und Sanierung der Räumlichkeiten.
Zusammenfassend dient der Raum derzeit lediglich als Ablage von Reststoffen, wobei die Kosten für Wiederherstellung und Abfallentsorgung den jeglichen hypothetischen Wert der enthaltenen Materialien bei weitem übersteigen.
Das Los besteht daher ausschließlich aus veralteten, beschädigten, unbrauchbaren Materialien, die ganz oder teilweise als Abfall – auch als Sonderabfall und/oder potenziell gefährlich – im Sinne der geltenden Vorschriften einzustufen sind. Es wird daher darauf hingewiesen, dass der Zuschlagsempfänger auf eigene ausschließliche Sorge, Kosten und Verantwortung die vollständige Entfernung, Handhabung, den Transport, die Verwertung und/oder Entsorgung sämtlicher im Los vorhandenen Materialien unter vollständiger Einhaltung der anwendbaren Vorschriften vorzunehmen hat.
Serverzeit So 07/06/2026 Stunden 09:52 | Europe/Rome
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