Posten von außer Betrieb genommenen Kraftfahrzeugen in Unbrauchbarkeit und Verwahrlosungszustand. Abtransport: Die Bewegung der Güter geht zu Lasten des Zuschlagsempfängers und muss unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften erfolgen. Ebenfalls zu Lasten des Zuschlagsempfängers geht die Bewegung von Gütern, die nicht im Los enthalten sind, falls diese den Zugang für die Abholung versperren sollten. Schutzklausel: Der Verkauf ist als Blockverkauf zu verstehen und nicht nach Maß. Eine Besichtigung wird empfohlen. Die Güter werden mit der Klausel „gesehen und gefallen“ verkauft; etwaige Abweichungen, Schäden, Unterlagen und/oder andere Streitpunkte, die sich aus der Beschaffenheit der Güter ergeben, können nicht Gegenstand von Beanstandungen sein.
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