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Baugrundstück in Fiumicino (Rom)

Auktion
n.25895

Immobilien > Grundstücke

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VERSTEIGERUNG AUF DER BASIS DES ANGEBOTS, DAS GEMÄß ART. 107 ABS. 4 INSOLVENZRECHT ERHALTEN WURDE

Die Teilnahme an der Versteigerung ist auf den Bieter gemäß Art. 107 Abs. 4 InsO und den vorläufigen Zuschlagnehmer der vorherigen Angebotsrunde Phase 1 Nr. 24779 beschränkt


Baugrundstück in Fiumicino (Rom), Via Idra/Via Geminiano Montanari

Die Grundstücke sind im Kataster des Gemeindes Fiumicino unter Blatt 726 eingetragen:

Parzelle 235 - 236 - 237 - 238 - 239 - 240 - 241 - 242 - 243 - 244 - 289 - 290 - 246 - 280 - 281 - 282 - 283 - 284 - 285 - 286 - 287 - 288 - 252

Das Grundstück, derzeit ohne jegliche Nutzung, hat eine regelmäßige geometrische Form, die sich aus der Summe der verschiedenen betroffenen Parzellen ergibt, hat eine Grundstücksfläche von etwa 203.270 qm und eine flache Lage.
Die Gegend ist durch landwirtschaftliche Flächen gekennzeichnet, die als Parkplätze für den Flughafen Fiumicino dienen, der sich in der Nähe befindet, entlang der SO-Seite mit dem Flughafen Leonardo Da Vinci, im SE mit der Verkehrsachse A91 Autobahn Rom-Fiumicino, im NO mit anderen Grundstücken und einigen gewerblichen/handwerklichen Aktivitäten und im NE mit einem Wohnblock, der das Gebiet von der A12 Rom – Civitavecchia Straße trennt.

Das Gebiet gehört zu den landschaftlichen Gütern gemäß Art. 134 Buchstabe b des D.lgs 42/04, da es in der Liste gemäß Art. 143 Buchstabe f) des D.lgs 42/04 enthalten ist: "die nationalen oder regionalen Parks und Reservate. Sowie die Gebiete des äußeren Schutzes der Parks".
Der Umfang des Litorale Romano Reservats, das mit D.M. 29.03.1996 eingerichtet wurde, umfasst das Gebiet und ordnet es in Zone Typ 2 (geringere Schutzstufe) ein.

Das Gesetz 58/63 "Hinderniskarte" hat in den Flughafenbereichen durch spezielle Kartografie eine Einschränkung der Bauhöhen und/oder der Höhen für neue Bauwerke festgelegt. In diesem Fall liegt das Gebiet innerhalb des Flugkegels in Achse der Piste Nr. 2 mit einer Fläche, die eine Neigung von 1/50 aufweist, was die bebaubare Höhe linear von einem Mindestwert von 12 m auf einen Höchstwert begrenzt, der mit linearen Erhöhungen entlang der Fortsetzung der Pistenachse um einen Meter alle fünfzig Meter bestimmt wird, beginnend vom Südwestgrenze senkrecht zur Via Idra von 25 Metern bis etwa 36 Meter an der gegenüberliegenden Grenze.

Basierend auf der Lärmkategorisierung, die vom C.C del. Nr. 98 vom 25.07.02 angenommen wurde, fällt das Interventionsgebiet in die Klasse IV (Gebiete mit intensiver menschlicher Aktivität).


Für weitere Informationen konsultieren Sie das Gutachten und die angehängte Dokumentation.

Fläche: 203.270

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 Angebote:

Ausstehendes Los für

Mindestpreis

Mindestgebot € 10.000,00

Käuferprämie siehe spezifische Bedingungen

Kaution: € 266.000,00

Mehrwertsteuer auf Los 22,00 %wo zutreffend

verkauft

Informationen anfordern Anfrage für Besichtigung Allgemeine Bedingungen Spezifische Bedingungen

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