Forderungsrecht gegenüber der Gesellschaft SL "Unternehmen C"
Die Forderung in Höhe von 201.670,00 € , die Unternehmen A gegenüber Unternehmen C hat, stammt aus einer Reihe von gesellschaftlichen und geschäftlichen Transaktionen, die in einer öffentlichen Urkunde dokumentiert sind, und wurde wie folgt generiert:
Ursprüngliche Schuld (2014):
Im Jahr 2014 gab es eine fällige, liquide und durchsetzbare Forderung, die Unternehmen B gegenüber einem Dritten gehörte.
Abtretung der Forderung an Unternehmen A (2014):
Im Dezember 2014 wurde diese Forderung von Unternehmen B an Unternehmen A als nicht monetärer Beitrag bei einer Kapitalerhöhung abgetreten. Seitdem ist Unternehmen A der Inhaber des Forderungsrechts.
Anerkennung der Forderung und Übernahme durch Unternehmen C (2023):
In einer notariellen Urkunde über den Verkauf von Gesellschaftsanteilen wurde formell anerkannt, dass die Forderung weiterhin gültig und zur Zahlung fällig ist.
In demselben Akt übernahm Unternehmen C ausdrücklich die Zahlungsverpflichtung gegenüber Unternehmen A, als Teil des Preises der Transaktion, und verpflichtete sich, diese innerhalb von maximal drei Monaten oder sofort zu zahlen, wenn dies von der Gläubigerin gefordert wird.
Für weitere Informationen siehe Anhänge.