Wohngebäude in San Cipriano d'Aversa (CE) - LOS 1
San Cipriano d'Aversa (CE)
Wohngebäude in San Cipriano d'Aversa (CE), via Ferrovia/via Tricorno - LOS 1
VOLLE UND GESAMTE EIGENTUM eines Gebäudes, das als Wohnraum genutzt wird, gelegen in San Cipriano d'Aversa an der via Ferrovia (Ecke via Tricorno) mit drei Etagen über dem Boden. Es besteht im Erdgeschoss aus Räumen im halbfertigen Zustand (teilweise betroffen von Wartungsarbeiten) mit einem vorgelagerten Hof und im ersten Stock aus einer Wohneinheit, die sich über ca. 200 m² Nutzfläche erstreckt, zuzüglich der angrenzenden Balkone und Terrassen sowie des Dachbodens. Die gesamte Immobilie grenzt im Norden an p.lla 5879, im Süden an die via Ferrovia (von der aus der Zugang erfolgt), im Osten an p.lla 945 und im Westen an die via Monte Tricorno, es sei denn, es gibt andere.
Alles ist im Kataster der Gebäude in der genannten Gemeinde San Cipriano d'Aversa, Blatt 2 p.lla 5384 sub. 2, Kat. A/2, Klasse 2, Größe 3,5 Räume, Katasterwert € 180,76, sub. 3, Kat. C/2, Klasse 1, Größe 78 m², Wert € 120,85 und sub. 4, Kat. A/2, Klasse 4, Größe 7 Räume, Wert € 524,20. Es ist auch die Einheit sub. 1, nicht katasterfähiges Gemeinschaftseigentum, vorhanden.
Der Zustand der Örtlichkeiten entspricht nicht der katasterlichen Größe in Bezug auf verschiedene interne Verteilungen, Erweiterungen und Nutzungen. Die Immobilie wurde ohne jegliche Genehmigung errichtet und es wurde ein Antrag auf Bauvergebung gemäß l. 47/85 eingereicht, der unter dem Protokoll 2081 vom 09.04.1986 in Bearbeitung ist und sich auf die Größen im Erdgeschoss (zu Produktionszwecken - handwerklich) bezieht, während die verbleibenden Teile zu einem späteren Zeitpunkt ohne jegliche Genehmigung errichtet wurden, und nach Meinung des Experten könnte die Anwendung des Art. 32 des D.L. n. 269 von 2003, umgewandelt in Gesetz n. 326 von 2003 (in den Bedingungen des Art. 40 c. 6 L. 47/85 und smi) in Betracht gezogen werden, da die Gründe für die Forderung vor dem Inkrafttreten des genannten Gesetzes liegen und die illegalen Arbeiten anscheinend bis zum 31.3.2003 abgeschlossen wurden.
Es liegt eine Mitteilung über den Beginn des Verfahrens zur Erlass einer Anordnung zur Abbruch illegaler Arbeiten vom 01.07.2010 prot. 7110 vor.