Wohnimmobilie in Zapponeta (FG)
Zapponeta (FG)
für den Anteil am Eigentum (1/1) bestehend aus einer Wohnung in der Gemeinde Zapponeta (FG) in der Corso Roma Nr. 1/A (erste Etage), eingetragen im N.C.E.U. der gleichen Gemeinde im Blatt Nr. 112, Parzelle Nr. 1443, Unter 9, erste Etage - Z.C. 2 - Kategorie A/3 - Klasse 4 - 5 Zimmer - Katastralwert 322,79 Euro.
Stadtplanungsdetails:
Aus dem Sachverständigengutachten geht hervor, dass:
- Die Wohnung besteht aus 5 Zimmern (katastrophale Berechnung) mit einer Nettogrundfläche von 74,20 qm. Sie erstreckt sich über die erste Etage und besteht aus: a) einer Küche, b) einem Eingangs- Wohnzimmer, d) einem kleinen Flur, e) einem Badezimmer, f) einem Schlafzimmer.
Alle Zimmer verfügen über ausreichende Belichtungsflächen, einen eigenen Balkon mit Blick auf die Via Piave. Die Wohnung hat eine Höhe von 2,70 m. Insgesamt befindet sich die Wohnung in gutem Erhaltungszustand.
- Die Wohnung ist mit Wasser- Abwasser-, Elektro-, TV- und Gegensprechanlagen ausgestattet.
Was die Heizungsanlage betrifft, ist die Wohnung mit einem Gasgenerator (Kessel ROCA Mod. RSI 20/20) mit Wandterminals (Heizkörper aus Gusseisen und Stahl) ausgestattet. Die Anlagen sind soweit inspiziert funktionsfähig und entsprechen den jeweils geltenden Vorschriften.
- Das zur Zwangsvollstreckung stehende Gebäude ist ordnungsgemäß katastertiert;
Die bei der Besichtigung festgestellten Punkte entsprechen genau den Angaben im katasteralen Plan, der bei der Agentur der Einnahmen - Vermessungsamt von Foggia - vorliegt;
Das Gebäude, zu dem die zur Zwangsvollstreckung stehende Immobilie gehört, wurde nach Erteilung der C.E. Nr. 8 vom 17.06.1998 und der Änderungs-C.E. Nr. 2 vom 02.02.1998 durch die Gemeinde Zapponeta (FG) errichtet. Der Bau des Gebäudes erfolgte unter Einhaltung der damals geltenden Bauvorschriften.
Es hat ein Zertifikat für Bewohnbarkeit - Benutzbarkeit vom 12.06.1999.
Es wurden keine illegalen Arbeiten festgestellt, außer einigen prospettischen Änderungen (Öffnung von Fenstern und unterschiedliche Größen von bereits im Projekt vorgesehenen Öffnungen). In jedem Fall betreffen die prospettischen Änderungen nicht die zur Zwangsvollstreckung stehende Immobilie, sondern das Gebäude, zu dem sie gehört.
- Es hat die Energieklasse "G", wie im Energieausweis in der Expertise angegeben.