Vorläufiges Concordato Nr. 54/2023 - Gericht von Trient
HINWEIS ZUR INTERESSENBEKUNDUNG
FÜR DEN KAUF VON MASCHINEN UND GERÄTEN
VORLÄUFIGES CONCORDATO BAUUNTERNEHMEN MOENESI S.R.L.
Es wird bekannt gegeben, dass im Plan des vorläufigen Concordato C.E.M. s.r.l. ein
unwiderrufliches Angebot für den Kauf von:
EINZELLOS
Maschinen, Baugeräte, Möbel und Büroausstattung für technische und administrative Zwecke
für die vollständige Liste der Waren konsultieren Sie bitte die beigefügte Verkaufsanzeige
Zustand der Waren: frei.
Betrag des unwiderruflichen Angebots: € 56.000,00 zuzüglich MwSt. falls fällig.
Der Verkauf erfolgt als Pauschalverkauf und nicht nach Maß, daher können eventuelle Maßabweichungen nicht zu einer Entschädigung, Entschädigung oder Preisreduzierung führen; außerdem erfolgt der Verkauf im aktuellen Zustand und Recht, in dem sich die oben genannten Waren befinden, wobei die Zuschlagsempfänger für alle eventuellen Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen in Bezug auf Verwaltung, Arbeitssicherheit, Gesundheit und Brandschutz verantwortlich sind. Der Verkauf ist als Zwangsverkauf zu betrachten und unterliegt daher nicht den Vorschriften über die Garantie für Mängel oder Qualitätsmängel, noch kann er aus irgendeinem Grund widerrufen werden: das Vorhandensein von eventuellen Mängeln, das Fehlen von Qualität oder Abweichungen der verkauften Ware, Kosten jeglicher Art aus jeglichem Grund, auch wenn verborgen und nicht hervorgehoben, können nicht zu einer Entschädigung, Entschädigung oder Preisreduzierung führen.
Die Einreichung von Interessenbekundungen mit unwiderruflichen Erhöhungsangeboten muss per P.E.C. an cpcemtrento@pecconcordati.it an den Gerichtskommissar vom 18.12.2024 um 12:00 Uhr bis zum 31.01.2025 um 12:00 Uhr gesendet werden.
Sollten verbesserte Interessenbekundungen im Vergleich zum oben genannten unwiderruflichen Angebot eingehen, wird das Gericht oder der beauftragte Richter mit Dekret eine wettbewerbliche Verkaufsauktion auf dem Portal www.gobid.it anordnen, mit einer Gebühr zu Lasten der Zuschlagsempfänger von 10% + MwSt., die auf den endgültigen Zuschlagswert berechnet wird.
FÜR DEN KAUF VON MASCHINEN UND GERÄTEN
VORLÄUFIGES CONCORDATO BAUUNTERNEHMEN MOENESI S.R.L.
Es wird bekannt gegeben, dass im Plan des vorläufigen Concordato C.E.M. s.r.l. ein
unwiderrufliches Angebot für den Kauf von:
EINZELLOS
Maschinen, Baugeräte, Möbel und Büroausstattung für technische und administrative Zwecke
für die vollständige Liste der Waren konsultieren Sie bitte die beigefügte Verkaufsanzeige
Zustand der Waren: frei.
Betrag des unwiderruflichen Angebots: € 56.000,00 zuzüglich MwSt. falls fällig.
Der Verkauf erfolgt als Pauschalverkauf und nicht nach Maß, daher können eventuelle Maßabweichungen nicht zu einer Entschädigung, Entschädigung oder Preisreduzierung führen; außerdem erfolgt der Verkauf im aktuellen Zustand und Recht, in dem sich die oben genannten Waren befinden, wobei die Zuschlagsempfänger für alle eventuellen Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen in Bezug auf Verwaltung, Arbeitssicherheit, Gesundheit und Brandschutz verantwortlich sind. Der Verkauf ist als Zwangsverkauf zu betrachten und unterliegt daher nicht den Vorschriften über die Garantie für Mängel oder Qualitätsmängel, noch kann er aus irgendeinem Grund widerrufen werden: das Vorhandensein von eventuellen Mängeln, das Fehlen von Qualität oder Abweichungen der verkauften Ware, Kosten jeglicher Art aus jeglichem Grund, auch wenn verborgen und nicht hervorgehoben, können nicht zu einer Entschädigung, Entschädigung oder Preisreduzierung führen.
Die Einreichung von Interessenbekundungen mit unwiderruflichen Erhöhungsangeboten muss per P.E.C. an cpcemtrento@pecconcordati.it an den Gerichtskommissar vom 18.12.2024 um 12:00 Uhr bis zum 31.01.2025 um 12:00 Uhr gesendet werden.
Sollten verbesserte Interessenbekundungen im Vergleich zum oben genannten unwiderruflichen Angebot eingehen, wird das Gericht oder der beauftragte Richter mit Dekret eine wettbewerbliche Verkaufsauktion auf dem Portal www.gobid.it anordnen, mit einer Gebühr zu Lasten der Zuschlagsempfänger von 10% + MwSt., die auf den endgültigen Zuschlagswert berechnet wird.