Kleider und Accessoires für Herren/Damen – Nähmaschinen, Stoffe und Ausrüstungen
Gerichtliche Liquidation Nr. 15/2025 – Gericht Latina
VERKAUF IM BLOCK – AUFSTELLUNG FREIER ANGEBOTE
Zum Verkauf stehen über 3.400 Festbekleidungsstücke und Accessoires, Nähmaschinen, Stoffe und Schaufensterpuppen sowie Büroeinrichtungen und -ausstattungen
Für weitere Informationen siehe die einzelnen Losblätter
Die Lose werden wie gesehen und für gut befunden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden. Eine Besichtigung wird empfohlen.
Etwaige Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an die Vorschriften zur Vorbeugung und Sicherheit, sowie an jene zum ökologischen und umweltbezogenen Schutz und – allgemeiner – an die geltenden Bestimmungen liegen ausschließlich in der Verantwortung des Käufers, der sämtliche Kosten trägt, wobei der Veräußerer von jeglicher diesbezüglichen Haftung freigestellt ist. Etwaige Betriebsmittel, die nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechen und in das Inventar aufgenommen sind, gelten ausschließlich als Güter „zum Verschrotten“, wobei jegliche Haftung der Insolvenzverwaltung für eine eventuelle Nutzung durch den Erwerber ausgeschlossen ist. Insbesondere ist der Zuschlagsempfänger bei etwaigen, nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechenden Gütern ohne CE-Kennzeichnung verpflichtet, diese auf eigene ausschließliche Kosten und eigenes Risiko entweder vorschriftsmäßig nachzurüsten oder, falls dies nicht möglich ist, sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Am Ende der Auktion unterliegen die höchsten Gebote, die unter dem Mindestpreis liegen, der Genehmigung durch die zuständigen Organe des Verfahrens.
Der Mindestpreis ist im Losblatt angegeben. Angebote, die deutlich unter dem Mindestpreis liegen, haben geringere Chancen, für einen eventuellen Zuschlag berücksichtigt zu werden. Je geringer daher der Unterschied zwischen dem abgegebenen Gebot und dem Mindestpreis ist, desto höher ist die Zuschlagswahrscheinlichkeit.
Gebote, die dem Mindestpreis entsprechen oder darüber liegen, führen zu einem vorläufigen Zuschlag des Loses.
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