Keramikproduktion – Maschinen und Ausrüstung
Gerichtliche Liquidation Nr. 57/2025 – Gericht Perugia
VERKAUF ALS GESAMTLOS
Zum Verkauf stehen Maschinen und Ausrüstungen für die Bearbeitung und Produktion von Keramik
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die einzelnen Losblätter
Die Lose werden im Zustand verkauft, wie gesehen und gefallen, in dem sie sich befinden. Eine Besichtigung wird empfohlen.
Etwaige Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an jene zur Prävention und Sicherheit, ebenso wie jene zum ökologischen und Umweltschutz und – ganz allgemein – an die geltenden Bestimmungen, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der sämtliche Kosten trägt, unter Freistellung des Veräußerers von jeglicher diesbezüglicher Haftung. Etwaige Betriebsmittel, die den derzeit geltenden Vorschriften nicht entsprechen, sofern sie im Inventar enthalten sind, werden ausschließlich als „zur Verschrottung“ zu verkaufende Güter betrachtet, unter Ausschluss jeglicher Haftung der Insolvenzverwaltung für den Fall einer Nutzung derselben durch den Erwerber. Insbesondere ist der Zuschlagsempfänger bei etwaigen nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechenden Gütern ohne CE-Kennzeichnung verpflichtet, diese auf eigene ausschließliche Sorge, Kosten und Gefahr in den vorschriftsmäßigen Zustand zu versetzen oder – falls dies nicht möglich ist – sie in der gesetzlich vorgesehenen Form zu entsorgen.
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