Los bestehend aus Nr. 1433 Scootern und Nr. 11 E-Bikes
- Güter befinden sich in den Gemeinden Mailand, Turin und Genua -
- Zulassungsbescheinigungen verfügbar: Nr. 1134 von 1433 -
- 991 Scooter und 3 E-Bikes befinden sich in Mailand
- 335 Scooter befinden sich in Turin
- 107 Scooter und 8 E-Bikes befinden sich in Genua
Vollständige Liste im Anhang
Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen der Scooter- und E-Bike-Güter nicht aus einer physischen und genauen Zählung der Fahrzeuge resultieren, sondern aus einer überschlägigen Bestandsaufnahme auf Grundlage der vom Liquidator zur Verfügung gestellten Tabellen, die im Rahmen der Bewertung der Güter angemessen überprüft wurden. Daher sind die oben genannten Mengen als rein indikativ, nicht exakt und somit nicht garantiert zu betrachten.
Der Zuschlagspreis bleibt unverändert und unterliegt keinen Reduzierungen, unabhängig von der tatsächlich vorhandenen Anzahl an Fahrzeugen.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass für die meisten Scooter keine Zündschlüssel vorhanden sind, da sie ursprünglich über eine Softwareplattform verwaltet wurden.
Der Zuschlagsempfänger hat außerdem das Recht und die gleichzeitige Pflicht, die folgenden Komponenten, die dem zugeschlagenen Los zuzuordnen sind, auf eigene Verantwortung und Kosten abzuholen und, sofern erforderlich, zu entsorgen: Batterien, Helme, diverses Zubehör, Büroeinrichtungen und -ausstattung sowie in jedem Fall jedes andere Gut, das nicht ausdrücklich im verkauften Los enthalten ist.
Es wird ferner klargestellt, dass die Güter vor der endgültigen Eigentumsübertragung übergeben werden und dass der Zuschlagsempfänger unverzüglich die Kennzeichen von den Scootern zu entfernen und sie dem gerichtlichen Liquidationsverfahren zu übergeben hat, damit dieses die SmartVenture srl zugeordneten Kennzeichen „abmelden“ kann und es dem Zuschlagsempfänger ermöglicht wird, im Rahmen der Eigentumsübertragung ein anderes/neues Kennzeichen zuzuordnen/zu beantragen. Der Zuschlagsempfänger ist außerdem verpflichtet, sich mit dem Verwalter abzustimmen, um die notwendigen Formalitäten bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle, dem ACI oder einer Agentur für Kfz-Zulassungsangelegenheiten gemäß den Anweisungen des Verwalters durchzuführen.
Die Abholung des Loses muss innerhalb von 45 Tagen ab Zuschlag erfolgen; für die Abholung werden Nr. 15 Arbeitstage zur Verfügung gestellt. Weitere Tage, ebenfalls innerhalb der Frist von 45 Tagen ab Zuschlag, werden gegen Zahlung der Gebühren, wie in den spezifischen Verkaufsbedingungen angegeben, zur Verfügung gestellt.
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