Bauausrüstung
Gerichtliche Liquidation Nr. 23/2025 – Gericht Spoleto
Zum Verkauf stehen Baustellengeräte, wie ein Bürocontainer (Monoblock), Schaufel und Betonmischer
Es ist möglich, Gebote auch auf das Komplettlos (Los 0) abzugeben, das alle in der Auktion enthaltenen Lose umfasst.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die einzelnen Losdatenblätter
Die Lose werden gesehen und gefallen im Zustand verkauft, in dem sie sich befinden. Eine Besichtigung wird empfohlen.
Etwaige Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften und insbesondere an diejenigen zur Prävention und Sicherheit sowie an die Anforderungen des ökologischen und umweltbezogenen Schutzes und – ganz allgemein – an die geltenden Normen gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der sämtliche Kosten trägt, wobei der Veräußerer von jeglicher diesbezüglichen Verantwortung freigestellt wird. Etwaige Betriebsmittel, die den derzeit geltenden Vorschriften nicht entsprechen, werden – sofern im Inventar enthalten – ausschließlich als „zu verschrottende“ Güter verkauft, unter Ausschluss jeglicher Haftung der Masseverwaltung für den Fall ihrer Nutzung durch den Erwerber. Insbesondere ist der Zuschlagsempfänger bei etwaigen Gütern, die nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen und kein CE-Kennzeichen tragen, verpflichtet, auf eigene ausschließliche Sorgfalt, Kosten und Gefahr die Herstellung der Konformität vorzunehmen oder, falls dies nicht möglich ist, deren Entsorgung in gesetzlich vorgeschriebener Weise durchzuführen.
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