Grundstücke in Acireale (CT)
Acireale (CT)
Grundstücke in Acireale (CT), Ortsteil Santa Caterina, Via Madonna delle Grazie s.n.
Die Grundstücke sind im Kataster der Gebäude der Gemeinde Acireale auf Blatt 68 erfasst:
Parzellen 55 - 56 - 310 - 431 - 432 - 433 - 675 - 677 - 678 - 679 - 680 - 681
Insgesamt etwa 43.589 qm großes Grundstück, leicht erreichbar über die S.S. 114 in nördlicher Richtung bis zur Nähe des Ortes Santa Caterina, wo sich am Straßenrand der Via Madonna delle Grazie der Eingang zum Anwesen befindet.
Das Grundstück, vollständig eingezäunt mit Ausnahme der östlichen Grenze, hat eine unregelmäßige geometrische Form mit teilweise flachem und größtenteils stark abfallendem Gelände.
Der Boden ist stark vulkanischen Ursprungs, typisch für die Gegend, mit einer erheblichen Menge an Geröll und freiliegendem Gestein.
Das Grundstück fällt in folgende Zone:
1) Grundstück zwischen den Buchstaben A-B-C-D-E-H-L'-M'-E'-T-U-V-A Bestimmung: P. Spezielle Erweiterung der Thermen, im Umkreis der aktuellen Thermalbereichsgrenze, mit Erweiterungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der eventuellen spezialisierten Anbauflächen. (Art. 30 Punkt 18 N.A.). Städtebauliche Indizes: dt=0,75 mc/qm; Ac=40 %. Max; Maximale Anzahl von überirdischen Erhebungen: 2. Mindestabstand von den Grenzen: 10,00 m. Mindestabstand zwischen Gebäuden: 20,00 m. Mindestabstand von Straßen: 15,00 m.
2) Grundstück zwischen den Buchstaben E-F-G-H-E und M-I'-H'-L-M Bestimmung: Z.T.O. "A2" (Historisches Zentrum - Art. 3, Art. 4, Art. 40.2 Absatz 2 und Art. 40.6 der N.A.) - ART. 3 - HOMOGENES GEBIET A. In den Z.T.O. A sind die Eingriffe gemäß den Buchstaben a), b), c) des Art. 20 des L.R. 71/1978 zulässig. Bis zur Genehmigung der entsprechenden Detailpläne sind die Eingriffe gemäß den Buchstaben d) und e) des genannten Art. 20 ausgeschlossen. Die Grenzen der i.f.f. sind wie folgt: Z.T.O. A2; i.f.f. = 1,50 mc/qm.
3) Grundstück zwischen den Buchstaben N-O-P-Q-R-S-E'-M'-L'-H-I-H'-I'-N Bestimmung: Zone "A" des Naturschutzgebiets "LA TIMPA" D.A. Nr. 149/44 vom 23-04-99 veröffentlicht im G.U.R.S. Nr. 49 vom 15-10-1999. Die Nutzungsmöglichkeiten entsprechen der im Anhang zu dem genannten Dekret festgelegten Verordnung. Jede Aktivität muss vorher von der Behörde gesetzlich genehmigt werden. Art. 18.3 N.A.
Das betreffende Grundstück liegt in einem S.I.C. Gebiet (Gebiet von gemeinschaftlichem Interesse Dekret vom 21. Februar 2005 veröffentlicht im G.U.R.S. Nr. 42 vom 07-10-2005 und folgende). Das betreffende Grundstück fällt in den Landschaftsplan (D.A. Nr. 031/GAB vom 03-10-2018, D.A. Nr. 053/GA vom 27-12-2018 und D.A. Nr. 062/GAB vom 12-06-2019), teilweise im lokalen Landschaftsbereich Nr. 15i in einem Bereich mit Schutzniveau 3) teilweise im lokalen Landschaftsbereich 15I mit Schutzniveau 3) und teilweise im lokalen Landschaftsbereich 15e mit Schutzniveau 2) geregelt durch Art. 20 und Art. 35 der Durchführungsbestimmungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das betreffende Grundstück teilweise in einem Wald und teilweise in einem Waldschutzgebiet liegt, LL. RR. 16/96 und 13/99.
"GEMÄSS ART. 9 DES D.P.R. NR. 327/2001 SIND AB DEM 13. DEZEMBER 2008 DIE FÜNFJÄHRIGEN EINSCHRÄNKUNGEN AUF DEN FLÄCHEN DES P.R.G. ZUR ZWANGSEINZIEHUNG AUFGEHOBEN".
Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem Grundstück ein Gebäude von ca. 48 qm gefunden wurde. Angesichts der absoluten Unbebaubarkeit des Gebiets, das keine Verlegung des bestehenden Gebäudes an einen anderen Ort vorsieht, wird angenommen, dass das vorhandene Volumen nicht wiederhergestellt werden kann und stattdessen die Kosten für den Abriss und die anschließende Entsorgung der Rückstände berücksichtigt werden müssen.