Trocknungsanlage – Maschinen und Werkzeuge
Gerichtliche Liquidation Nr. 50/2024 – Gericht von Rom
Zum Verkauf stehen Maschinen und Werkzeuge, wie eine Trocknungsanlage und ein Syngas-Reinigungssystem
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die einzelnen Losblätter
Das Verfahren ist nicht im VIES registriert. Die MwSt. ist daher auch für innergemeinschaftliche Käufer geschuldet.
Die Lose werden wie gesehen und für gut befunden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich befinden. Eine Besichtigung wird empfohlen.
Etwaige Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften und insbesondere an diejenigen zur Unfallverhütung und Sicherheit sowie diejenigen bezüglich des ökologischen und umweltbezogenen Schutzes und – allgemeiner – an die geltenden Vorschriften gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der sämtliche Kosten trägt, wobei der Veräußerer von jeder diesbezüglichen Haftung freigestellt ist. Etwaige Betriebsmittel, die den derzeit geltenden Vorschriften nicht entsprechen, werden – sofern im Inventar enthalten – ausschließlich als „zu verschrottende“ Güter verkauft, unter Ausschluss jeglicher Haftung der Insolvenzverwaltung für den Fall einer Nutzung derselben durch den Erwerber. Insbesondere ist der Zuschlagsempfänger bei etwaigen Gütern, die nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen und keine CE-Kennzeichnung tragen, verpflichtet, auf eigene ausschließliche Sorgfalt, Kosten und Gefahr die Konformität herzustellen oder, falls dies nicht möglich ist, deren Entsorgung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen.
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