Externe Absauganlage mit Filter, Motor, Sammeltank und verschiedenen Verbindungsrohren, auch innerhalb des Gebäudes - Ref. 104
- Nach Demontage der Anlage ist es Sache des Bieters, die Öffnungen an der Fassade/Dach des Gebäudes zu schließen. Die Entsorgung des eventuell in den oben genannten Gütern enthaltenen Materials obliegt dem Zuschlagenden -
Vor Beginn der Demontage- und Abtransportarbeiten muss der Zuschlagende eine Freistellungserklärung für mögliche Schäden an Personen/Sachen/Dritten unterzeichnen, die während dieser Arbeiten auftreten könnten.
Der Zuschlagende muss auch eine spezifische Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten vorlegen.
Vor Beginn der Demontage- und Abtransportarbeiten muss der Zuschlagende eine Freistellungserklärung für mögliche Schäden an Personen/Sachen/Dritten unterzeichnen, die während dieser Arbeiten auftreten könnten.
Der Zuschlagende muss auch eine spezifische Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten vorlegen.
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