Maschinenbau - Maschinen und Ausrüstungen
Konkursprävention Nr. 6/2015 - Gericht von Ragusa
VERSTEIGERUNG DES LOSSES 14 UND DER KOMBINATION 2 AUF DER GRUNDLAGE VON EINGEGANGENEN ANGEBOTEN
Zum Verkauf stehen Maschinen und Ausrüstungen für den Maschinenbau wie Mazak-Bearbeitungszentrum, Schleifmaschinen und Getriebepfüfstand
Es wird darauf hingewiesen, dass die zum Verkauf stehenden Güter vermietet sind. Der Mietvertrag wird nach Zuschlag aufgelöst.
Für weitere Informationen siehe die einzelnen Loskarten
Die Lose werden im Zustand, in dem sie sich befinden, verkauft. Die Besichtigung wird empfohlen.
Die Abholung muss unter Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften erfolgen, unter der Verantwortung des Käufers/Zuschlagenden, der dies auch im Hinblick auf etwaige Dritte und/oder Mitarbeiter, die an den genannten Operationen beteiligt sind, sicherstellen muss.
Die Abholung kann erfolgen, nachdem der Zuschlagende und/oder seine Beauftragten mit einer speziellen Vollmacht die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation vorgelegt haben.
Die Käufer/Zuschlagenden der beweglichen Güter müssen sich vor Beginn der Abholung mit einem Sicherheitsbetriebsplan (P.O.S.) und gegebenenfalls weiteren technisch-praktischen Dokumenten und/oder Maßnahmen gemäß den Arbeitsschutzvorschriften ausstatten, bevor mit der Abholung begonnen wird.
Die Lose werden im Zustand, in dem sie sich befinden, verkauft. Die Besichtigung wird empfohlen.
Etwaige Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an die Präventions- und Sicherheitsvorschriften sowie an die Umwelt- und ökologischen Schutzvorschriften und - allgemeiner - an die geltenden Vorschriften, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der alle damit verbundenen Kosten trägt und den Verkäufer von jeglicher Verantwortung diesbezüglich freistellt. Eventuelle Instrumente, die nicht den derzeit geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen, ohne CE-Kennzeichnung, müssen vom Zuschlagenden auf eigene Kosten, Verantwortung und Risiko in Übereinstimmung gebracht werden, oder falls dies nicht möglich ist, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entsorgt werden.