Kunststoffverarbeitungslinien
Zwangsverwaltung Nr. 162/2019 R.S.S. und Nr. 2/2023 R.C.C. - Gericht von Catania
Beschlagnahmebeschluss Nr. 7/2020 vom 3. Februar 2020 und anschließender Beschlagnahmebeschluss Nr. 40/2022 vom 18. Februar 2022
Für weitere Informationen siehe die einzelnen Loskarten
Etwaige Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an die Vorschriften für Prävention, Sicherheit sowie für den Umweltschutz und die Umwelt, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der alle damit verbundenen Kosten trägt und den Verkäufer von jeglicher Haftung diesbezüglich freistellt. Etwaige Betriebsmittel, die nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechen und im Inventar enthalten sind, werden ausschließlich als Ersatzteile verkauft, wobei der Verkäufer von jeglicher Haftung für die Verwendung durch den Erwerber freigestellt wird. Insbesondere ist der Erwerber verpflichtet, nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechende Güter ohne CE-Kennzeichnung auf eigene Kosten und Gefahr in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen oder, falls dies nicht möglich ist, ordnungsgemäß zu entsorgen.
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