Los bestehend aus Nr. 1433 Scootern und Nr. 11 E-Bikes
- Güter befinden sich in den Gemeinden Mailand, Turin und Genua -
- Zulassungsbescheinigungen verfügbar: Nr. 1134 von 1433 -
- 991 Scooter und 3 E-Bikes in Mailand gelagert
- 335 Scooter in Turin gelagert
- 107 Scooter und 8 E-Bikes in Genua gelagert
Vollständige Liste im Anhang
Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen der Scooter- und E-Bike-Güter nicht aus einer physischen und genauen Zählung der Fahrzeuge stammen, sondern aus einer überschlägigen Erhebung auf Basis der vom Liquidator zur Verfügung gestellten Listen, die im Rahmen der Bewertung der Güter plausibel überprüft wurden. Daher sind die oben genannten Mengen als rein indikativ, nicht exakt und folglich nicht garantiert zu betrachten.
Der Zuschlagspreis bleibt unverändert und unterliegt keinen Reduzierungen, unabhängig von der tatsächlich vorhandenen Anzahl der Fahrzeuge.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass für die meisten Scooter keine Zündschlüssel vorhanden sind, da sie ursprünglich über eine Softwareplattform verwaltet wurden.
Der Zuschlagsempfänger hat zudem das Recht und zugleich die Pflicht, die folgenden Komponenten, die dem zugeschlagenen Los zuzuordnen sind, abzuholen und, falls erforderlich, auf eigene Kosten zu entsorgen: Batterien, Helme, diverses Zubehör, Büroeinrichtungen und -ausstattungen sowie in jedem Fall jedes andere Gut, das nicht ausdrücklich im verkauften Los enthalten ist.
Es wird ferner klargestellt, dass die Güter vor Abschluss der Eigentumsübertragung übergeben werden und dass der Zuschlagsempfänger umgehend die Kennzeichen von den Scootern entfernen und sie dem gerichtlichen Liquidationsverfahren übergeben muss, damit dieses die an SmartVenture srl zugeordneten Kennzeichen „abmelden“ kann und der Zuschlagsempfänger im Rahmen der Eigentumsübertragung ein anderes/neues Kennzeichen zuordnen/beantragen kann. Der Zuschlagsempfänger ist außerdem verpflichtet, sich mit dem Insolvenzverwalter abzustimmen, um die erforderlichen Vorgänge bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle, dem ACI oder einer Agentur für Kfz-Zulassungsdienstleistungen gemäß den Anweisungen des Insolvenzverwalters durchzuführen.
Die Abholung des Loses muss innerhalb von 45 Tagen nach Zuschlag erfolgen; für die Abholung werden Nr. 15 Arbeitstage zur Verfügung gestellt. Weitere Tage, ebenfalls innerhalb der Frist von 45 Tagen nach Zuschlag, werden gegen Zahlung der Gebühren bereitgestellt, wie in den spezifischen Verkaufsbedingungen angegeben.
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