Baustellenausrüstung
Gerichtliche Liquidation Nr. 107/2024 - Gericht von Florenz
Zum Verkauf stehen Baustellenausrüstungen wie Container, Baumaterialien, sowie Schneepflug und Hausmöbel
Es ist möglich, auch auf das Gesamtloss (Los 0) zu bieten, das alle Lose in der Auktion umfasst.
Für weitere Informationen konsultieren Sie die einzelnen Losbeschreibungen
Die Lose werden wie gesehen und im Zustand verkauft, in dem sie sich befinden. Eine Besichtigung wird empfohlen.
Eventuelle Anpassungen der Güter an alle geltenden Vorschriften, insbesondere an die Präventions- und Sicherheitsvorschriften sowie an die ökologischen und umweltbezogenen Vorschriften und – allgemeiner – an die geltenden Vorschriften, gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers, der alle Kosten trägt und den Verkäufer von jeglicher Verantwortung diesbezüglich freistellt. Eventuelle Betriebsmittel, die nicht den derzeit geltenden Vorschriften entsprechen, werden, sofern sie im Inventar enthalten sind, ausschließlich als „zu verschrottende“ Güter betrachtet, ohne jegliche Verantwortung der Insolvenzverwaltung für die Nutzung derselben durch den Erwerber. Insbesondere für eventuelle Güter, die nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen und kein CE-Zeichen tragen, ist der Erwerber verpflichtet, auf eigene Kosten, Risiko und Verantwortung, diese entweder normgerecht zu machen oder, falls dies nicht möglich ist, sie gesetzeskonform zu entsorgen.