Los von stillgelegten Fahrzeugen in verlassenem Zustand. Abholung: Der Transport der Güter obliegt dem Ersteher und muss unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften erfolgen. Dem Ersteher obliegt auch der Transport von Gütern, die nicht im Los enthalten sind, falls sie den Zugang zur Abholung behindern sollten. Schutzklausel: Der Verkauf erfolgt als Gesamtlos und nicht nach Maß. Eine Besichtigung wird empfohlen. Die Waren werden unter der Klausel "gesehen und gefallen" verkauft; etwaige Abweichungen, Schäden, Unterlagen und/oder andere aus der Qualität der Güter resultierende Beanstandungen können nicht beanstandet werden.
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