Kalte Wasseranlagen und Abwasserbehandlung
Da es sich um ein technisches Gut mit erheblichem Platzbedarf handelt, ist der Transport, die Demontage und die Abholung vollständig Sache und Kosten des Erwerbers, der dafür mit geeigneten Mitteln und Personal sorgen muss, unter Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften.
Die vorherige Besichtigung des Gutes wird dringend empfohlen: die Zuschlagserteilung ohne vorherige Besichtigung kann in keiner Weise zu späteren Anfragen, Vorbehalten, Ansprüchen oder Beanstandungen bezüglich des Zustands, der Funktionalität, der Eignung oder der Modalitäten der Entfernung und Abholung des Gutes führen.
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