Verkauf von Leasinggegenständen
Zur Teilnahme an der Auktion sind ausschließlich juristische Personen mit USt-IdNr. zugelassen, die gemäß Gesetzesdekret 206/2005 als Unternehmen und/oder Freiberufler gelten.
Für die Auktionslose gelten Mindestpreise. In jedem Fall bedürfen die nach Auktionsende eingegangenen Höchstgebote der Zustimmung der Auftraggeber. Die Auftraggeber behalten sich außerdem vor, Gebote unterhalb des Mindestpreises zu prüfen.
ABGEGEBENE GEBOTE SIND VERBINDLICH UND STELLEN EINE FORMELLE KAUFVERPFLICHTUNG DAR. SOLLTE DER ZUSCHLAG AN DEN HÖCHSTBIETENDEN VERFALLEN, WIRD DER ZUSCHLAG SO LANGE DEM NÄCHSTHÖCHSTEN BIETER ERTEILT, BIS EIN ZUSCHLAG ZUSTANDE KOMMT.
Weitere Informationen finden Sie in den besonderen Verkaufsbedingungen.
Die Lose werden wie besichtigt und im jeweiligen Zustand verkauft. Eine Besichtigung wird dringend empfohlen.
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